2 Anträge Haushaltsmittel
Anträge zum Haushalt 2022 zur Einstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von je 50.000 €
1)
An den Bürgermeister
der Gemeinde Vechelde
Antrag zum Haushalt 2022 zur Einstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 50.000 €
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grünert,
die Gruppe CDU/FDP/FW-PB und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen folgenden Antrag mit der Bitte um Vorlage in den Ausschüssen Planen, Bauen, Infrastruktur und Digita-les; Finanzen und Wirtschaft; Verwaltungsausschuss und Gemeinderat.
Der Rat der Gemeinde möge beschließen:
Für die Erteilung eines Prüfauftrags zum weiteren Ausbau der Solarenergie und der energeti-schen Sanierung öffentlicher Gebäude werden 50.000 € in den Haushalt der Gemeinde Vechelde eingestellt.
Begründung:
Es ist dringend geboten, zum Zweck des Klimaschutzes u.a. die Solarenergie auszubauen. Um nach heutigen wissenschaftlichen Kenntnissen die Potentiale insbesondere bei den öf-fentlichen Gebäuden in der Gemeinde Vechelde zu ermitteln, ist der Gebäudebestand erneut zu prüfen.
Bei der späteren Umsetzung sollte das KfW-Programm „energetische Quartiere“ genutzt wer-den, um Mittel möglichst wirtschaftlich – auch im Sinne der gemeindlichen Finanzen -einzu-setzen.
Um den Abruf der Mittel zu gewährleisten, ist der Prüfauftrag unmittelbar nach Genehmigung des Haushalts zu vergeben.
2)
An den Bürgermeister
der Gemeinde Vechelde
Antrag zum Haushalt 2022 zur Einstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 50.000 €
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grünert,
die Gruppe CDU/FDP/FW-PB und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen folgenden Antrag mit der Bitte um Vorlage in den Ausschüssen Umwelt, Klima und Mobilität; Finanzen und Wirtschaft; Verwaltungsausschuss und Gemeinderat.
Der Rat der Gemeinde möge beschließen:
Zur Fortführung des bereits im Jahre 2019 beschlossenen Mobilitätskonzeptes werden für das Haushaltsjahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € eingestellt. Diese Mittel sollen u.a. für die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes für die 17 Ortschaften der Gemeinde Vechelde genutzt werden.
Neben der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes werden zur Erstellung eines Ladeinfrastruk-turkonzeptes die jeweiligen Ortsräte und Ortsvorsteher zur Bestimmung möglicher Ladesäu-len-Standpunkte eingebunden. Die örtlichen Gewerbetreibenden werden befragt, inwieweit die Bereitschaft besteht, selbst öffentlich zugängliche Ladesäulen zu installieren. Unter Einbezie-hung der örtlichen Energieversorger ist darüber hinaus zu ergründen, inwieweit die Bereit-schaft für die Errichtungen und das Betreiben solcher Ladepunkte in allen 17 Ortschaften der Gemeinde Vechelde besteht.
Begründung:
Das im Jahr 2019 beschlossene Mobilitätskonzept wurde bisher in der Gemeinde Vechelde nicht umgesetzt. Die im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellten 50.000 € für die Umsetzung die-ses Mobilitätskonzeptes wurden nicht in vollem Umfang genutzt. Um die Gemeinde Vechelde zukunftsfähig aufstellen zu können, ist es notwendig weitere Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 einzustellen.
Die bisher im Kernort Vechelde vorhandenen Ladesäulen (auf Grundstücken von Gewerbe-treibenden) sowie die weitere beschlossene, bisher aber noch nicht errichtete, Ladesäule im Kernort Vechelde sind nicht ausreichend um den zukünftigen Bedarf an Ladepunkten zu de-cken. Es bedarf daher eines Ladeinfrastrukturkonzeptes zur Ermittlung und Umsetzung der benötigen Bedarfe an Ladepunkten im gesamten Gemeindegebiet Vechelde.
Ausgehend von der Grundannahme, dass im Jahr 2030 etwa 30 Prozent des aktuellen Kraft-fahrzeugbestandes voll-elektrisch angetrieben werden und für je 15 voll-elektrisch angetrie-bene PKW ein öffentlicher Ladepunkt vorhanden sein sollte, ist für das Gemeindegebiet Vechelde ein entsprechendes Konzept zur Erstellung einer Infrastruktur erforderlich. Ein punk-tuelles Errichten von Ladesäulen im Kernort Vechelde wird die benötigten Ladepunkte nicht abdecken können.
3)

